Entwurf von Vereinsordnungen

Satzungsänderung oder Neufassung der Satzung? Der Vorstand ist der Auffassung, das es der richtige Zeitpunkt für eine Neufassung ist und stellt deshalb den Entwurf zur Diskussion. Änderungsvorschläge der Mitglieder sind beim Schatzmeister schriftlich einzureichen. Die absolute Fassung ist auf der nächsten Mitgliederversammlung zu beschließen. Wir stellen den Entwurf hier vor < mehr

Die aktuelle Satzung des Anglerverein ist hier hinterlegt < mehr

Jeder Verein braucht eine Beitragsordnung.. Grundlage dafür ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung und kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag nach Vorgaben des § 3 dieser Beitragsordnung zu zahlen. Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen.

Vielfach wurden wir gefragt zum Gewässerverbund Thüringen. Wir stellen hier zur Ansicht eine der möglichen beangelbaren Gewässer vor.

Link zum Gewässerverbund

Eine Preisliste für diese gesamten Gewässer können wir Euch auch anzeigen.

Link zur Preisliste des Gewässerverbundes