Eure Fragen - Wir antworten

Frage:
Ihr habt von einer Vereinbarung geschrieben, die veröffentlicht werden sollte durch die IG?
Antwort:
Richtig, gemäß Niederschrift des Anwalts der IG Großbrembach GbR sollten auf den Homepage der Vereine und der IG diese Vereinbarung veröffentlicht werden. Wir haben es getan, weil wir uns prinzipiell an Vereinbarungen halten. [zum nachlesen] . Doch Ehrlichkeit und Offenheit zahlt sich nicht immer aus. Ebenso sollten die sittenwidrigen Abwerbungen der Mitglieder eingestellt werden. Die IG Großbrembach GbR negiert immer ihre eigenen Festlegungen, nach dem Wetterfahnenprinzip..

Frage:
Warum sind die Pflegegewässer keine Hausgewässer?
Antwort:
Diese Frage solltet ihr den Gesellschaftern stellen. Betrachtet es real. Ihr arbeitet am Gewässer und macht die Arbeit. Die GbR erwirtschaftet Gewinne und ihr seid Gast an den eigenen Pflegegewässern. Damit ihr hier angeln könnt, kauft ihr von der IG Großbrembach GbR Angelberechtigungen. Ihr seid gewässerlos und die IG hat die Gewässer. Ihr habt den gleichen Status wie ein Angler, welcher in den einschlägigen Geschäften eine Angelberechtigung kauft. Es ist nichts anderes als ein Gastangelschein. Nicht ihr bestimmt den Preis, sondern die Gesellschafter.

Frage:
Warum wurde durch die IG-Grossbrembach GbR die Pro-Kopf-Umlage erhöht?
Antwort:
Durch die Gesellschafter wurde dies mit den erhöhten Pachten der Gewässer begründet. Man hat sich allerdings verweigert die Pachtverträge offen zu legen um diese Argumentation überprüfen zu können.

Frage:
Warum wurde ein Ausschluss aus der IG Grossbrembach veranlasst?
Antwort:
Wir haben uns erlaubt, Fragen zu stellen und "Entscheidungen" anzuzweifeln. Die Gesellschafter haben sich als Aufsichtsbehörde gesehen und nach fadenscheinigen Gründen gesucht. Sie wollten von uns für ehrenamtliche Arbeit bezahlt werden. Das haben wir abgelehnt. Sie haben, trotz mehrmaliger Aufforderung, keine Beweise der irreführenden Behauptungen vorgelegt.

Frage:
Stimmt es, das die IG eine Abfindung an den Verein zahlen muss?
Antwort:
Die Feststellung ist richtig. Laut Gesellschaftervertrag war dies bereits zum Ende des Monats März fällig. Leider hat man es versäumt dieser Verpflichtung pflichtgetreu nach zu kommen. Bei Firmen fordert man dann einen Offenbarungseid (Vermögensauskunft). Diese muss ein Schuldner abgeben, wenn er die Forderung eines Gläubigers nicht erfüllt und die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gegeben sind.

Frage:
Wenn ich den Verein wechseln will, was muss ich beachten?
Antwort:
Zuerst einmal kann jeder den Verein als Mitglied verlassen, allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass dies nur zum Ende eines Jahres erfolgen kann. Die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 31.10. des laufenden Jahres eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, dann steht dem Verein der Mitgliedsbeitrag und weitere Leistungen noch zu. (Satzung § 4 Pkt.a)

Frage:
Warum sagt die IG, ihr habt keine Arbeitseinsätze gemacht?
Antwort:
Diese Feststellung ist nicht ganz richtig. Die Gemeinschaftsarbeit wurde immer getätigt und zwar zweimal im Jahr. Die IG sprach immer von "Zuwegungen müssen frei gemacht werden". Es wurde aber nie klar ausgesprochen, was und welche sie damit meinten und wie es geschehen soll. Wir haben unsere Verpflichtung zur Hege und Pflege unter Berücksichtigung des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt.

 

letztes Update: 16.03.2021